Dezentrale Entsorgung
(Sammelgruben und Kleinkläranlagen)
Dem Wasserverband Stendal-Osterburg obliegt die ordnungsgemäße Entsorgung der
Sammelgruben und Kleinkläranlagen in den Gemeinden des Verbandsgebietes
(§ 78 Abs. 1 S. 2 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt).
Folgende Firma ist zur Ausfuhr der Sammelgruben und Kleinkläranlagen berechtigt.
| Firma Meinen | ![]() |
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| Krumker Straße 27 | |||
| 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark) | |||
| 03937 - 82554 | |||
| 03937 - 85461 | |||
| Abfuhrplan 2012 | |||
Der WVSO weist alle Betreiber von Sammelgruben und Kleinkläranlagen darauf hin, dass die Eigenentsorgung und die Entsorgung durch andere Firmen nicht zulässig ist. Verstöße hiergegen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Bitte beachten Sie folgendes:
Sammelgruben sind regelmäßig - unter Berücksichtigung des anfallenden Abwassers (Wasserverbrauch) und des Fassungsvermögens der abflusslosen Sammelgrube - zu leeren, spätestens,
wenn diese bis auf 50 cm unter dem Zulauf angefüllt sind. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet
rechtzeitig, mindestens jedoch 3 Werktage vor dem beabsichtigten Termin, die Notwendigkeit
einer Grubenentleerung anzuzeigen.

